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Importbestimmungen Ungarn
Stand: Dezember 2017
kein Mindestalter angegeben, Welpen sollten ab der 12. Woche eine Tollwutimpfung erhalten haben. Für alle Welpen, die vor der 16. Lebenswoche einreisen, muss eine Erklärung mitgeführt werden, die besagt, dass das Tier bis zum Impfschutz keinen Kontakt zu Wildtieren oder tollwutverdächtigen Tieren hatte. Das Formular hierzu heisst "Declaration referred to in point (a) of Article 7(2) and of Article 11(2) of
Regulation (EU) No 576/2013"
ab der 12. Woche sollte das Tier gegen die Tollwut geimpft sein, weitere Infos s. Mindestalter
k. Angaben
Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
k. Angabe
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